Mechanische Hubkraftbegrenzer Dynarope H87

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Überlastabschaltung/Überlastüberwachung  
                              
 

 

 

Das Meßsystem dynarope® setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

• Sensor HF 36

• elektronischer mikroprozessorgesteuerter Auswerter HF 87

• Lemo-Übertagungskabel zwischen Sensor und Auswerter, Länge 3 m

• externes Ladegerät für die Akkus im Auswerter, zur direkten Stromversorgung verwendbar

• RS-232 Übertragungskabel zur Datenübertragung zwischen Auswerter und PC, Länge 2 m

• Software-Diskette zur Verarbeitung der Meßdaten am PC (die Daten können auch direkt in Microsoft

Excel bearbeitet und von dort aus gedruckt werden).

• Leder-Tragetasche für Sensor, Ladegerät, Kabel und Software

• Leder-Tragetasche für den Auswerter, er kann bei Gebrauch in der Tasche belassen werden



Digitales Ablesegerät HF87/1/P mit aufladbarem Akku und RS232-Schnittstelle zur Datenübertragung an einen PC


Prospekt und Information in.pdf

Bestell-Nr.

Beschreibung

Meßbereich

für Seil

in mm

Preis

in Euro

TGz 29808

HF36 Mit HF87/1/P

Digital nur mit Kurbel

0-5t

4-13

5.790,-

TGz 29818

HF 36 Mit HF87/1/P

Digital nur mit Kurbel

0-20t

10-28

6.659,-

TGz 36008

HF 36 Mit HF87/1/P

Digital nur mit Kurbel

0-40t

20-44

12.692,-

****Sämtliche Preise sind ohne Mehrwertsteuer*****

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Überlastabschaltung/Überlastüberwachung

D 8 Elektrokettenzüge sind mit Rutschkupplungen ausgestattet.

Gemäß Maschinenrichtlinie müssen Hebezeuge ab einer Nenntragfähigkeit von 1000 kg mit einer Überlastabschaltung ausgerüstet sein.

Bei D 8 Plus und C 1 Elektrokettenzügen ist eine Überlastabschaltung immer erforderlich; diese Forderung kann bei D 8 Plus Elektrokettenzügen auch durch eine Rutschkupplung erfüllt werden.

Überlastabschaltungen (Hubkraftbegrenzer) müssen den Anforderungen der FEM 9.761 „Serienhebezeuge – Hubkraftbegrenzer für die Belastungskontrolle von kraftbetriebenen Elektrokettenzügen“, entsprechen.

Beim Einsatz von D 8 und D 8 Plus Elektrokettenzügen beim Auf- und Abbau kann deren sicherer Betrieb durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen erreicht werden.

Besondere Lastfälle, bei denen die Gefahr der Überlastung einzelner Elemente (z. B. Anschlagpunkte, Hängepunkte, Elektrokettenzüge, Lastaufnahmemittel) besteht, erfordern den Einsatz einer Lastmessung.

Besondere Lastfälle sind z. B.:

  • Streckenlasten an mehr als zwei Elektrokettenzügen
  • Flächenlasten an mehr als drei Elektrokettenzügen
  • geführte Lasten

Zu organisatorischen Maßnahmen siehe Abschnitt 4.1 „Auf-, Abbau und Betrieb von Elektrokettenzügen“.

Anmerkung:

Nach § 3 BetrSichV sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Elektrokettenzüge zu ermitteln.

Nach Anhang 2 Nr. 4.2.3 der BetrSichV sind Vorkehrungen für das Heben von nicht geführten Lasten zu treffen: „Wenn eine Last gleichzeitig durch zwei oder mehrere Arbeitsmittel angehoben werden soll, ist ein Verfahren festzulegen und zu überwachen, das die Zusammenarbeit sicherstellt.“