Apothekenwaagen, Medizinische Waagen
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Präzisionswaage EW-N /EG-N (Eichfähig) d: ab 0,0002 g max: bis 12 kg Preis: ab € 459,-- |
Defekturwaage GAB-N- Eichfähig d: ab 0,05 g max: bis 30 kg Preis: ab € 189,-- |
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Präzisionswaage KB (Eichfähig) d: ab 0,001 g max: bis 10k g Preis: ab € 207,-- |
Präzisionswaage TX - Amidia d: ab 0,001 g max: bis 3.200 g Preis: ab € 632,-- |
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Analysenwaage
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Medizinsche Waagen |
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über die Handhabung von Waagen in Apotheken Der Umgang mit Messgeräten ist in Apotheken in der Regel Alltagsarbeit. Durch schnell fortschreitende Technik, begleitet von immer umfangreicheren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ist die richtige Handhabung der Waagen nur über die zugehörigen Bedienungsanweisungen und die hier angeführten Hinweise gegeben. Die wichtigsten Kriterien der Waage sind der Wägebereich, (das ist der Bereich zwischen Mindestlast und Höchstlast) sowie der Eichwert "e" und der digitale Ziffernsprung "d".
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| Defektur: Anfertigung von mehr als einer Abgabeeinheit. | ||||
| Unter Missachtung bzw. unter falscher Auslegung der genannten Waagenmerkmale wird oft unterhalb der Mindestlast gewogen, und zwar bezogen auf das Nettogewicht des abzuwiegenden Produktes (Nettolast); dieses muss größer als die Mindestlast sein, damit das Messergebnis nicht mit einer zu großen relativen Messabweichung behaftet ist. Durch Auflegen einer Schale ändert sich zwar das Gesamtgewicht, aber nicht die Nettogewicht und der Absolutwert der zulässigen Messabweichung (Fehlergrenze). | ||||
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Beispiel: Eine Rezepturwaage der Genauigkeitsklasse II hat z. B. eine Mindestlast von 200 mg, die Eichfehlergrenze beträgt hier 50 mg. Soll nun eine Rezeptur mit Wirkstoffen von z. B 100 mg hergestellt werden, so wird die Mindestlastforderung nicht durch Verwendung einer Porzellanschale o. ä. erfüllt. Es muss dann die vorgeschriebene Feinwaage zum Einsatz kommen mit einer maximalen Eichfehlergrenze von 1 mg und einer Mindestlast von 10 mg. |
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Ebenfalls unter die falsche
Handhabung von Waagen fällt, wenn die an den Waagen vorhandene
Justiereinrichtung nicht regelmäßig betätigt wird ("Cal"-Taste). Hier sind
vom Eichamt bei der Nachschau/Nacheichung Messabweichungen bei Präzisions-
und Feinwaagen festgestellt worden, die weit außerhalb der zulässigen
Fehlergrenzen lagen. Insbesondere bei elektromechanischen Feinwaagen muss vor jeder Messreihe, sowie bei Temperatur- und Luftdruckschwankungen neu justiert werden, da sonst Messabweichungen von 10 bis 20 mg möglich sind. |
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